Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Verteilung von Drucksachen
- 1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss
abzuwickeln.
- 2. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines
Jahres
in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt.
Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
- 3. Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste von vornherein zu einem Nachlass berechtigt.
- 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspfl ichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
- 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
- 6. Für die Abnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass Sondervereinbarungen hierüber ausdrücklich schriftlich getroffen worden sind.
- 7. Für die Unterbringung einer Anzeige im Textteil ist der Textteil-Preis zu zahlen. Anzeigen, die nur an einer Seite mit dem Text zusammenstoßen (textanschließende Anzeigen), werden zum Anzeigenteil-Preis berechnet. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
- 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Ausschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen bzw. den Inhalt abzuändern. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung bzw. Änderung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige.
- 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sowie Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie Schadenersatzansprüche wegen Nicht oder Schlechterfüllung – auch bei telefonischer Bestellung – beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Ausschluss und Beschränkung gelten im kaufmännischen Geschäftsverkehr auch für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen des Verlags. Eine Haftung des Verlags für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Reklamationen müssen – außer bei versteckten Mängeln – innerhalb von zwei Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
- 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
- 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt.
- 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Beleg spätestens am achten Tag nach der Veröffentlichung der Anzeige oder Beilage erteilt. Die Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauskasse vereinbart ist.
- 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch ein Belegexemplar gegen Gebühr (siehe Preisliste). Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrages es rechtfertigen, werden auf Wunsch bis zu zwei Kopfbelege geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.
- 16. Die Herstellung von Anzeigen (Satz, Composing) wird gesondert nach Aufwand berechnet. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführung hat der Auftraggeber zu bezahlen.
- 17. Ein Aufl agenrückgang ist nur dann von Einfl uss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Aufl agenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 % sinkt. Solche Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Verleger dem Auftraggeber von dem Absinken der Aufl age so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag hätte zurücktreten können.
- 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Bei Ziffernanzeigen gilt grundsätzlich die Abholung der darauf eingehenden Angebote als vereinbart; sie werden nur gegen Vorlage der ausgestellten Anzeigenquittung ausgehändigt. Angebote werden vier Wochen aufbewahrt. Solche, die während dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Ist Zustellung auf dem Postweg ausdrücklich vereinbart, so werden auch die auf Ziffernanzeigen eingehenden Einschreiben, Eilbriefe und Telegramme nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpfl ichtet zu sein. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpfl ichtet.
- 19. Matern und Klischees werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pfl icht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.
- 20. Erfüllungsort ist Filderstadt und Gerichtsstand für beide Teile ist Stuttgart.
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21. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen -
a) Werbungsmittler und Werbeagenturen (Anzeigenexpeditionen) sind verpfl ichtet, sich in ihren angebotenen Verträgen und Abrechnungen mit ihren Auftraggebern (Werbungstreibende) an die Listenpreise des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf von ihnen an ihre Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
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b) Für unleserlich geschriebene Anzeigentexte, undeutlich telefonisch aufgegebene Texte und verstümmelte Texte durch Fernschreiber kann keine Gewähr für die Richtigkeit der Wiedergabe übernommen werden.
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c) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpfl ichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei unverschuldetem Ausfall der Druckmaschinen kann der Auftraggeber keine Ersatzansprüche wegen verzögerter Auslieferung geltend machen.
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d) Bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte wird die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet, der Verlag haftet aber nicht im Falle der Irreführung und Täuschung von Seiten des Auftraggebers.
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e) Abbestellungen von Anzeigen müssen mindestens 24 Stunden vor Anzeigenschluss zugegangen sein; andernfalls werden bei bereits abgesetzten Anzeigen die angefallenen Satzkosten berechnet.
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f) Prospektbeilagen werden in der Regel maschinell eingelegt. Der Verlag kann für lückenlose Einlage nur garantieren, wenn die Prospekte sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei Abnahme von gelieferten Prospekten kann für deren Stückzahl im voraus keine Garantie übernommen werden, weil ein sofortiges Auszählen unmöglich ist. Lieferscheine werden deshalb unter Vorbehalt unterschrieben.
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g) Wird die Anzeigenpreisliste geändert, so treten die neuen Bedingungen für alle laufenden Aufträge und Anzeigenabschlüsse ab Gültigkeit des neuen Tarifs in Kraft, sofern keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen sind.
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h) Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweisen versehene Kassierer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verteil-Aufträge - 1. Unsere Angebote sind immer freibleibend. Jegliche Vereinbarungen und Aufträge mündlicher Art bedürfen ausnahmslos unserer schriftlichen Bestätigung.
- 2. Für alle Aufträge erstellen wir eine wöchentliche Rechnung. Nach Vereinbarung kann die Rechnung in drei Dritteln vom Gesamtbetrag gestellt werden. Die Rechnungen sind ausnahmslos rein netto sofort zahlbar.
- 3. Der Auftraggeber hat seine zur Verteilung vorgesehenen Prospekte, Zeitungen, Warenproben o.ä. spesenfrei am Verteilerort zur Verfügung zu stellen. Etwaige Lagerkosten gehen zulasten des Auftraggebers. Ist das Verteilermaterial nicht rechtzeitig am Verteilungsort, können wir die entstehenden Kosten für die Verzögerung in Rechnung stellen.
- 4. Wir haften für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung des erteilten Auftrags. Wir haften jedoch nur für Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstehen. Für darüber hinausgehende Ansprüche auf Wandlung, Minderung und Schadenersatz haften wir nicht. Bei Beanstandungen in der Verteilung sind diese spätestens 48 Stunden nach dem vereinbarten Verteiltermin bei uns anzumelden. Aufl agenminderung, beispielsweise durch fehlerhaftes Verteilen der Austräger, unter 3% der Verteilaufl age, ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Wir haben das Recht der Nachverteilung, ohne dass unsere Ansprüche gemindert werden. Eine Haftung für beschädigtes Verteilermaterial ist ausgeschlossen, ebenso können wir für den Inhalt des uns zur Verteilung übergebenen Verteilermaterials keine Haftung übernehmen.
- 5. Das Verteilermaterial ist in handlichen Päckchen, verschweißt, verschnürt oder gebündelt, nach genauen Stückzahlen uns zur Verteilung zu überlassen. Wir erwarten eine Woche vor Verteiltermin eine Mustersendung der zur Verteilung kommenden Ware, ansonsten können wir keine Garantie für eine ordnungsgemäße Verteilung übernehmen.
- 6. Wird eine Werbemaßnahme oder Verteilung jeglicher Art durch behördliche Bestimmungen verboten, sind wir jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dafür regresspfl ichtig gemacht zu werden.
- 7. Reklamationen müssen innerhalb von drei Tagen geltend gemacht werden.
- 8. Erfüllungsort ist FIlderstadt und Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: 01. August 2009


